ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bedingungen gelten für Miet-Verträge, die mit 100% KANU+BIKE®, einer Marke der STADT-LAND-FLUSS EVENTS GmbH geschlossen wurden.

Die Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und uns, der Firma STADT-LAND-FLUSS EVENTS GmbH, nachstehend „100% KANU+BIKE“ genannt, zustande kommenden Miet-Vertrages. Bitte lesen sie diese daher sorgfältig durch.

§ 1 Dienstleistungsangebot

Das Dienstleistungsangebot von 100% KANU+BIKE umfasst neben ungeführten bzw. geführten Touren per Kanu auch die Bootsvermietung, die Vermietung von SUP-Boards, Fahrradvermietung (derzeit von der Firma movelo) und separater Kanu-Ausrüstung (wie einzelne Schwimmwesten oder Paddel), sowie Transfers und die Durchführung von Events. Diese Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften.

 § 2 Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags und Kundenerklärung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde 100% KANU+BIKE den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage des Angebotes sind die Ausschreibungen und die ergänzenden Informationen von 100% KANU+BIKE (Kundenerklärung).

2.1 Die Kundenerklärung beinhaltet wichtige Infos zur Durchführung der Kanutour und ist als Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages für alle        Teilnehmer bindend.

2.2 Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail vorgenommen werden. Erfolgt die Anmeldung elektronisch, bestätigt 100% KANU+BIKE unverzüglich den Eingang der Anfrage. Diese Bestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vertrages dar.

2.3 Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden / Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) durch 100% KANU+BIKE zustande.

2.5 Bei Verträgen, die direkt über den Webshop abgeschlossen werden, gilt folgendes: Über den Button „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zur Bootsmiete ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch 100% KANU+BIKE zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Buchungsbestätigung) versandt wird.

2.6 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 5 jederzeit möglich.

§ 3 Anmeldung einer Gruppe

3.1 Die Buchungsperson, bzw. der Gruppenauftraggeber haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden, bzw. Gruppenteilnehmern aus dem Mietvertrag (insbesondere die Zahlung des Mietpreises und von Stornokosten), für welche sie/er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

3.2 Die Teilnehmer versichern, dass sie körperlich und geistig in der Lage sind an der gebuchten Freizeitaktivität teilzunehmen. Im Zweifelsfall ist vor der Buchung ärztlicher Rat durch den Kunden einzuholen.

 § 4 Vertragliche Leistungen, Leistungsänderungen und besondere Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen 

4.1 Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung im Programm sowie den Angaben in der Vertragsbestätigung von 100% KANU+BIKE.

4.2 Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des geschlossenen Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von 100% KANU+BIKE nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 100% KANU+BIKE ist verpflichtet, den Kunden, bzw. den Gruppenauftraggeber über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird 100% KANU+BIKE dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.4 Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Wetterlage. Alle Touren und Ausflüge werden daher grundsätzlich bei jedem Wetter durchgeführt, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen.

4.5 Witterungsverhältnisse gleich welcher Art, insbesondere Regen (ausgenommen unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände i.S.v. § 651 h Abs. 3 BGB), rechtfertigen daher weder eine kostenlose Kündigung, noch einen kostenlosen Rücktritt, noch einen sonstigen kostenlosen Anspruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, noch auf Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen. 

§ 5 Preise, Zahlung und Nachzahlung

5.1 Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Bei Buchungen ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises einschließlich des Preises aller Zusatzleistungen ohne weitere Aufforderung nach Zugang der Buchungsbestätigung zahlungsfällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung ist, bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, jedoch frühestens nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten.

5.3 Bei Buchungen, die am Tag des Leistungsbeginns erfolgen, ist der Gesamtpreis vor Ort, ausschließlich in bar zu entrichten.

5.4 Soweit 100% KANU+BIKE zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.

5.5 Erfolgen Zahlungen nicht fristgerecht ist 100% KANU+BIKE berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurück zu treten und Stornokosten gemäß § 8 dieser Bedingungen in Rechnung zu stellen.

5.6 Der Kunde kann bei direkter Buchung über das Online-Buchungssystem, die Zahlung per PayPal oder Vorab-Überweisung vornehmen. Veranlasst der Kunde eine Buchung per Email durch den/die Mitarbeiter/in von 100% KANU+BIKE, fordert der/die Mitarbeiter/in die Zahlung durch Vorab-Überweisung, auf Rechnung oder bei sehr kurzfristigen Buchungen in bar vor Ort nach eigenem Ermessen.

5.7 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

5.8 Bei verspäteter Rückgabe der gebuchten Ausrüstung kann der Anbieter eine Nachzahlung verlangen. Erscheint der Kunde am vereinbarten Ausstiegsort/Rückgabeort mehr als 30 Minuten später als zum vereinbarten Zeitpunkt bei Buchung, berechnet der Anbieter 10 € pro Person je 30 Minuten.

5.9 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Anbieter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.

§ 6 Umbuchungen, Änderung einer Buchung

6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen jeder Art, z.B. hinsichtlich des Termins, der Tour, Boote-Belegung, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Änderung der Buchung noch möglich und kann auf Wunsch des Kunden von diesem selbst im Online-Buchungsportal vorgenommen werden, ist dies kostenfrei. Wenn 100% KANU+BIKE die Umbuchung manuell vornehmen, oder diese in irgendeiner Weise auf Wunsch des Kunden bearbeiten muss, kann der Anbieter ein Umbuchungsentgelt von bis zu 25% des Gesamtpreises der Buchung erheben.

6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nicht möglich oder nicht vom Kunden selbst manuell über das Online-Buchungsportal vorgenommen werden können, können nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Paragraph 8 dieser Bedingungen zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.

§ 7 Kündigung durch den Anbieter

7.1   Der Anbieter kann den Vertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere soweit

  1. Teilnehmer gegen Anweisungen und/oder Hinweise oder Verhaltensregeln verstoßen, die von den Beauftragten von uns aus sachlich berechtigten Gründen im Rahmen der Einweisung oder während der Tour, bzw. der Reise gegeben wurden oder werden,
  2. Der/die Gruppenverantwortliche(n) ihren besonderen vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Durchführung der Tour nicht nachkommen,
  3. Teilnehmer oder Gruppenverantwortliche gegen Verbote verstoßen oder Anweisungen nicht beachten, die in den Informationsunterlagen von uns enthalten sind und übergeben oder mitgeteilt wurden.

7.2   Kündigt der Anbieter, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Anbieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der Leistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigten des Anbieters (z.B. Tour-Guide) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte des Anbieters wahrzunehmen.

§ 8 Rücktritt durch den Kunden und Stornopauschalen

8.1   Der Kunde kann bis Vertragsbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber 100% KANU+BIKE, die schriftlich an info@kanu-bike.de erfolgen sollte, vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist, auch bei Rücktrittserklärungen des Kunden, der Eingang bei 100% KANU+BIKE.

8.2   Von 100% KANU+BIKE können in diesem Fall folgende pauschalen Rücktrittskosten verlangt werden. Dieser Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Tourenbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Tourenpreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Anbieter wie folgt berechnet:

bis 30 Tage                       vor Vertragsbeginn                                                 20%

29 bis 21 Tage                   vor Vertragsbeginn                                                40%

20 bis 14 Tage                   vor Vertragsbeginn                                                50%

13 bis 7 Tage                     vor Vertragsbeginn                                                 65%

6 bis 3 Tage                      vor Vertragsbeginn                                                 80%

2 Tage vor Vertragsbeginn bis zum Vortag des Vertragsbeginns             90%

Bei Rücktritt am Tage des Vertragsbeginns oder bei Nichtantritt          100%

des vereinbarten Gesamtpreises.

Dies gilt sowohl für die Stornierung einzelner Teilnehmer als auch für die Stornierung des gesamten

Auftrags.

8.3     Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm bzw. ihr geforderte Entschädigungspauschale.

8.4     Der Anbieter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Anbieter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Anbieter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

8.5     Wasserstände und Witterungsgründe rechtfertigen keinen kostenlosen Rücktritt der Kunden, es sei denn, dass solche Umstände objektiv eine Gefährdung für den Teilnehmer bei Durchführung der Tour begründen würden. Die mit kalten Temperaturen oder Regen verbundenen Unannehmlichkeiten begründen eine solche Gefährdungslage nicht.

8.6     Dem Kunden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. 

§ 9 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Insbesondere wenn z.B. ein gebuchter Transfer verpasst oder die Kanutour frühzeitig an einer anderen Ausstiegsstelle beendet wird. 

§ 10 Dauer der Touren, Abbruch der Kanutour

10.1   Die vom Anbieter angegeben Zeiten über die Dauer der Touren sind Durchschnittswerte. Je nach Wasserführung und Windrichtung können die Zeiten variieren. Die Zeitangaben bei unseren Streckentouren sind so berechnet, dass Sie eine gemütliche Tour ohne Zeitdruck unternehmen können. Ein Anspruch auf Rückzahlung wegen kürzerer Fahrtzeiten besteht nicht.

10.2   Kosten/Schäden, die wir durch vom Teilnehmer zu vertretende Zeitüberschreitungen entstehen, sind von diesem zu erstatten. Darunter fallen insbesondere auch Rückerstattungen und Schadensersatzansprüche von Teilnehmern, die auf Grund der Verspätung einer folgenden Tour nicht oder nur verspätet antreten können.

10.3   Bei vom Teilnehmer zu vertretenden Zeitüberschreitungen besteht kein Anspruch auf Durchführung vereinbarter Abholungen oder Transfers. Diese sind vom Teilnehmer selbst auf dessen Kosten zu organisieren.

10.4   Wird die gebuchte Kanutour durch den Kunden  vorzeitig an einer vorherigen auf der bei der Einweisung genannten und auf der Flusskarte ausgewiesenen Ausstiegsstelle beendet, ist es die Pflicht des Kunden den Anbieter telefonisch oder schriftlich per E-Mail an info@kanu-bike.de unter Angabe einer Telefon-N. für Rückfragen über den Ablageort der Ausrüstung zu informieren. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrages.

§ 11 Haftung bei Rettungseinsätzen, Bergung von Ausrüstung und Bergungskosten

11.1   100% KANU+BIKE gibt Angaben zur Strecke hinsichtlich Befahrbarkeit, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen, Transfermöglichkeiten, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten, Besichtigungsmöglichkeiten und Öffnungszeiten entsprechend der ihr erteilten oder von ihm eingeholten Informationen an den Kunden weiter. 100% KANU+BIKE haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und/oder Aktualität solcher Informationen, soweit ihm bezüglich der Informationseinholung und/oder –weitergabe nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

11.2   Die vertragliche Haftung von 100% KANU+BIKE für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Gesamtpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder so weit 100% KANU+BIKE für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.3   Die von 100% KANU+BIKE bereitgestellten Materialien sind pfleglich und nur für den bestimmungsgemäßen Zweck zu verwenden. Für durch den Kunden schuldhaft verursachte Beschädigung oder Verlust der bereitgestellten Ausrüstung, ist der Kunde 100% KANU+BIKE gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

11.4   Kommt es durch den Teilnehmer, unabhängig davon, ob dies auf dessen Veranlassung, oder veranlasst durch Dritte geschieht, zu Rettungs- oder Bergungseinsätze so hat der Teilnehmer die hierfür anfallenden Kosten zu tragen und uns von einer etwaigen Inanspruchnahme freizustellen. Dies gilt nicht, soweit der Einsatz oder die Kosten durch die Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Für die Bergung eines Kanus berechnen wir pauschal 100 € zzgl. 30 € pro angefangene Stunde. Falls ein Sachschaden entstanden ist oder Ausrüstung verloren gegangen ist, werden diese Kosten für Neuanschaffung der Gegenstände ebenfalls berechnet.

11.5   Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers, es sei denn dies ist durch den Anbieter zu vertreten. Eine 2-fach-Sicherung wird vom Anbieter empfohlen: Wertsachen in dichten Gefrierbeutel mit Zip-Funktion oder wasserdichte Brotdose, dann in Tonne oder Packsack (je nach Verfügbarkeit vor Ort).

§ 12 Obliegenheiten des Kunden

12.1   Der Kunde und bei Gruppen der Gruppenverantwortliche ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Vor der mängelbedingten Kündigung des Vertrages hat er 100% KANU+BIKE eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von 100% KANU+BIKE verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

12.2   Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Miete / des Events geltend zu machen. Die Geltendmachung kann zur Wahrung der Frist nur gegenüber 100% KANU+BIKE unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

12.3   Vertragliche Ansprüche des Kunden, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise oder die Leistung dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Alle übrigen Ansprüche verjähren in drei Jahren.

§ 13 Besondere Pflichten des Kunden bei der Überlassung von Kanus, Ausrüstungsgegenständen und Fahrrädern

13.1   Der Kunde ist zur sorgfältigen Beachtung der ihm rechtzeitig vor Kanu- und SUP-Mietbeginn übermittelten „Kundenerklärung“ verpflichtet. Für die Fahrrad-Vermietung gilt zusätzlich der Mietvertrag, der vor der Vermietung vom Mieter zu unterschreiben ist.

13.2   Bei Touren, bei denen Kanus, Kajaks oder SUP-Boards zum Einsatz kommen, müssen alle Teilnehmer schwimmen können. Ist dies nicht der Fall, müssen die Teilnehmer bzw. bei Kindern deren Begleitpersonen sowohl bei Buchung als auch die Mitarbeiter vor Ort bei der Einweisung darauf hinweisen, um eine Nichtschwimmerweste zu erhalten. Für Personen, die nicht schwimmen können, ist das Tragen einer Schwimmweste nach EN-Norm 100 (Schwimmweste mit Kragen) Pflicht. Dies muss direkt bei Buchung angegeben werden.

13.3   Auf allen Touren besteht Schwimmwestenpflicht. Jedem Teilnehmer wird eine passende Schwimmweste bereitgestellt. Die Schwimmwesten müssen während der gesamten Tour korrekt verschlossen getragen werden. Bei Fragen steht das Personal bei der Einweisung/Materialausgabe zu Verfügung.

13.4   Die generelle Möglichkeit des Kenterns muss im Bereich der Kanutouren vom Teilnehmer für alle Belange seiner persönlichen Sicherheit, Kleidung und Ausrüstung und der seiner Mit-Teilnehmer berücksichtigt werden.

13.5   Es ist grundsätzlich verboten während einer Kanutour, ins Wasser zu springen, andere Kanus während der Fahrt anzuhalten, zu rammen, abzudrängen, zum Schaukeln oder Kentern zu bringen oder das Kanu und/oder seine Insassen in sonstiger Weise in der Fahrt zu behindern. Auch vom Schwimmen während der Tour wird dringend abgeraten.

13.6   Der Kunde hat alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Stromschnellen, Wehren o.ä. sind exakt zu befolgen. Insbesondere sämtliche Hinweise zum Umtragen der Wehre bzw. Befahren der Schleusen. Das Befahren, bzw. Hinunterfahren von Wehren ist grundsätzlich, nicht nur im Bereich von Kanutouren, sondern allgemein, streng verboten.

13.7   Es besteht vor und während der Tour Drogen- und Alkoholverbot.

13.8   Der Kunde ist verpflichtet die Kanus / Fahrräder und die Ausrüstungsgegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

13.9   Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.

13.10  Gemietete Fahrräder sind zwingend abzuschließen, falls diese abgestellt/verlassen werden. Ebenso Kanus im Falle einer längeren Abwesenheit bei Mehrtagestouren (über Nacht). Insbesondere auf den Neckartouren, aber auch auf Kocher und Jagst muss sichergestellt sein, dass die Ausrüstung nach der Tour soweit vom Ufer entfernt abgelegt wird, dass die Mietgegenstände nicht ins Wasser fallen und dort umhertreiben können.

13.11  Der Teilnehmer haftet bei Kanutouren uns gegenüber für den Verlust und die Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen und Kanus im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

§ 14 Rücktritt und Kündigung durch 100% KANU+BIKE

14.1   100% KANU+BIKE kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört,  oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt 100% KANU+BIKE, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; 100% KANU+BIKE muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den er aus einer anderweitigen Verwendung der Leistung erlangt, einschließlich der ihm eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

14.2   100% KANU+BIKE kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Tour-Ausschreibung genannten oder mit dem Gruppenauftraggeber vereinbarten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten

a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Ausschreibung Bezug genommen.

b) 100% KANU+BIKE ist verpflichtet, dem Kunden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber der Absage der Tour unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass diese wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

§ 15 Besondere Mitteilungspflichten Mietverträge

15.1   Im Falle einer Verspätung bezüglich der Anreise/Übernahme ist der Kunde verpflichtet, 100% KANU+BIKE unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu machen.

15.2   100% KANU+BIKE ist bei einer nicht mitgeteilten Verspätung von mehr als 2 Stunden berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Mietgegenstände anderweitig zu vergeben. Ab dem Zeitpunkt einer solchen anderweitigen Vergabe entfällt die Vergütungspflicht des Kunden.

15.3   Verspätungen bezüglich der Rückgabe hat der Kunde 100% KANU+BIKE unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat 100% KANU+BIKE den Ausfall bei verspäteter Rückgabe zu erstatten. Ist für die Rückgabe ein schuldhaftes Verhalten des Kunden ursächlich geworden, so ist der Kunde 100% KANU+BIKE auch zum Ersatz des weitergehenden Schadens, insbesondere bezüglich Abstandszahlungen an Nachmieter, verpflichtet. 

§ 16 Beschränkung der Haftung, Haftpflichtversicherung

16.1   Jede/r volljährige Teilnehmer/in hat vor Tour-Antritt die Kundenerklärung zu unterschreiben und beim Personal des Anbieters abzugeben. Diese unterschriebene Kundenerklärung wird unter Wahrung des Datenschutzes nach der DSGVO vom Anbieter gespeichert/aufbewahrt.

16.2   Der Kunde haftet für durch ihn verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Bei Kanutouren gibt es immer mind. eine volljährige verantwortliche Person.

Für das Bogenschießen gilt: der Kunde haftet für den Schuss uneingeschränkt selbst. Eine gültige Haftpflichtversicherung setzt der Anbieter für die Buchung aller Leistungen voraus.

16.4   Für mitgebrachte Hunde wird eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vorausgesetzt. Es besteht Leinenpflicht. Hunde sind aus hygienischen Gründen von Transferfahrten ausgeschlossen.

16.3   Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

16.4   Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort.), sofern diese Leistungen in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet sind, dass die Leistungen für den Kunden erkennbar nicht Gegenstand der vom Anbieter zu erbringenden Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt.

16.5   Der Anbieter haftet ebenfalls für Schäden, die auf eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch den Veranstalter zurückzuführen sind.

 § 17 Verhalten / Alkoholisierung der Kunden, Kinder und Jugendliche, Terminverlegungen im Falle höherer Gewalt

17.1   Auf keinen Fall dürfen Kunden bei einer Boots- / Kanufahrt oder anderen Freizeitaktivität mit Verletzungspotenzial alkoholisiert sein. Erscheint ein Kunde verschuldet erkennbar alkoholisiert, verliert er seinen Anspruch auf Leistung, bleibt aber selbst weiter zahlungspflichtig.
Im Übrigen ist den Anweisungen der jeweiligen Vertreters des Anbieters jederzeit Folge zu leisten, wenn sie der persönlichen Sicherheit und / oder Gesundheit der Kunden dienen.

17.2   Kinder und Jugendliche bedürfen der Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder einer vom Erziehungsberechtigten bevollmächtigten erwachsenen Person. 

§ 18 Widerrufsbelehrung bezüglich Gutscheine

18.1   Der Kunde (m/w/d) hat das Recht, Gutscheine binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu wiederrufen. Die Widerrufsfrist dafür beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Buchung. Verträge für Touren, die für einen bestimmten Termin gebucht wurden, können gesetzlich nicht widerrufen werden.

18.2   Um Ihr Widerrufsrecht bei Gutscheinen auszuüben, müssen die Teilnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an die untenstehenden Kontaktdaten absenden.

18.3   Folgen des Widerrufs: Wenn Gutscheine widerrufen werden, erstatten wir alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

§ 19 Transfers

19.1   Es werden Kanu-Rundtouren und -Streckentouren angeboten. Ein Transfer ist nicht dabei vorgesehen, sondern ist vom Kunden selbst zu organisieren. Auf Anfrage kann ein Personentransfer hinzugebucht werden.

19.2   Hunde sind aus Rücksicht auf andere Mitfahrer vom Transfer ausgeschlossen.

19.3   Falls ein Kunde einen Transfer gebucht hat und diesen wahrnimmt, muss er pünktlich am vereinbarten Treffpunkt sein. Andernfalls verfällt der Transfer. Ebenso ist sicherzustellen, dass der Kunde das Transferfahrzeug mit trockener, sauberer Kleidung betritt. Reinigungskosten aufgrund von starker Verschmutzung (z.B. Sonnencreme) trägt der Kunde. 

§ 20 Schlussbestimmungen 

100% KANU+BIKE weist daraufhin, dass es nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für den Veranstalter verpflichtend würde, informiert der Anbieter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Anbieter weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder unrichtig sein, werden dadurch die anderen Regelungen nicht berührt und behalten Gültigkeit.

100% KANU+BIKE®
Eine Marke der Stadt-Land-Fluss Events GmbH
Tuchbleiche 1, 74239 Hardthausen-Gochsen
Tel.: 07139/933 44 11

info@kanu-bike.de      www.kanu-bike.de

Hardthausen-Gochsen, den 01.01.2022